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Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin, Familientherapeutin

Wie kann man den Namen ändern?

Unter bestimmten Voraussetzungen stimmt das Standesamt einer Namensänderung zu. So verlangt es als Begründung ein fachlich fundiertes Gutachten nach eingehenden Gesprächen.
Aus diesen muss hervorgehen, weshalb eine Namensänderung drohende psychische Probleme, Einschränkungen oder Krankheiten verhindern hilft oder bei bereits manifestierten psychischen Krankheiten zu ihrer Besserung beiträgt.

Was muss ich tun?
Ein Gutachten wird in Zusammenarbeit mit Ihnen erstellt. Hierzu erfolgt ein ausführliches Gespräch, in dem wir gemeinsam erarbeiten, welche zusätzlichen Nachweise zu erbringen sind. Dies kann in der Regel kurzfristig stattfinden.

Wir vereinbaren einen Pauschalpreis, den ich Ihnen auf Anfrage gerne nenne.

Diskretion!
Selbstverständlich unterliegt alles Gesagte einer strengen Schweigepflicht und unbedingter Diskretion. Sie selbst können Einfluss darauf nehmen, welche Inhalte in das Gutachten einfließen, da Sie persönlich den Antrag beim Standesamt stellen.